
Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder nicht sichergestellt werden kann ist die Unterbringung in eine Pflegeheim oft unumgänglich. Eine solche Unterbringung ist meist mit erheblichen Kosten verbunden.
Zur Finanzierung eines Pflegeplatzes kommen in Frage:
-Leistungen der Pflegeversicherung
-Pflegewohngeld
-Sozialhilfe
Über Leistungen zur Finanzierung eines Pflegeplatzes beraten die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter des Kreissozialamtes Abt. 50.12 .
Sprechzeiten: Montags von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr, darüber hinaus nach Vereinbarung