
Die Betreuungsstelle ist für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Sieg-Kreis der Ansprechpartner für die Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Nach diesem Gesetz können volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht ohne Hilfe erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig oder seelisch behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, betreut werden. Zur Einleitung einer Betreuung kann der/ die Betroffene selbst aber auch beispielsweise ein/e Familienangehörige/r einen Antrag beim zuständigen Vormundschaftsgericht stellen. Im Zusammenwirken mit den Vormundschaftsgerichten in Siegburg, Rheinbach, Bonn, Königswinter und Waldbröl, den im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Betreuungsvereinen und den Berufsbetreuern versteht sich die Betreuungsstelle des Kreissozialamtes als Bindeglied zwischen den Beteiligten. Sie unterstützt die Betroffenen, deren Angehörige und die Betreuer, klärt im Bedarfsfall die Situation und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Sie informiert in allen Angelegenheiten einer Betreuung
Außerdem bietet die Betreuungsstelle Informationsveranstaltungen und umfassende schriftliche Informationen zu Betreuungsfragen, zur Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an.
Sie finden uns auch im Internet: www-rhein-sieg-kreis.de unter "Betreuungsstelle".